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OVG Hamburg, 18.11.1993 - Bs VI 99/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewerberecht: Widerruf der Gaststättenerlaubsnis wegen Unzuverlässigkeit, Duldung von Drogendelikten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Widerruf der Gaststättenerlaubnis; Betriebsschließung; Rauschgiftdelikte; Anordnung der sofortigen Vollziehung
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 27.08.1993 - 22 VG 2435/93
- OVG Hamburg, 18.11.1993 - Bs VI 99/93
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Hessen, 22.03.1991 - 14 TH 369/91
Zum Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Drogenmißbrauchs
Auszug aus OVG Hamburg, 18.11.1993 - Bs VI 99/93
Er muß ihn erforderlichenfalls sogar (vorübergehend) schließen und sein Gewerbe gegebenenfalls an anderer Stelle wieder aufnehmen (s. hierzu auch VGH Kassel, Beschl. v. 22.3.1991 - 14 TH 369/91 und 491/91, GewArch 1991, S. 311 = NVwZ 1992, S. 192 und S. 193; ebenso VGH Mannheim, Beschl. v. 27.5.1993, GewArch 1993, 335 ), damit auf diese Weise die "Szene" das Interesse verliert. - VGH Baden-Württemberg, 27.05.1993 - 14 S 1003/92
Widerruf der Gaststättenerlaubnis und Betriebsschließung wegen Duldung von …
Auszug aus OVG Hamburg, 18.11.1993 - Bs VI 99/93
Er muß ihn erforderlichenfalls sogar (vorübergehend) schließen und sein Gewerbe gegebenenfalls an anderer Stelle wieder aufnehmen (…s. hierzu auch VGH Kassel, Beschl. v. 22.3.1991 - 14 TH 369/91 und 491/91, GewArch 1991, S. 311 = NVwZ 1992, S. 192 und S. 193; ebenso VGH Mannheim, Beschl. v. 27.5.1993, GewArch 1993, 335 ), damit auf diese Weise die "Szene" das Interesse verliert. - BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86
Versagungsgrund - Erteilung der Gaststättenerlaubnis - Abschließende …
Auszug aus OVG Hamburg, 18.11.1993 - Bs VI 99/93
b) Diese Umstände sind dem Antragsteller in einer die Annahme gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit begründenden Weise zuzurechnen, denn er hatte hiervon bereits in einem frühen Stadium der polizeilichen Ermittlungen Kenntnis bzw. hätte bei Beachtung der ihm obliegenden Aufsichtspflicht hiervon Kenntnis haben müssen (s. hierzu BVerwG, Urt. v. 13.12.1988, GewArch 1989, S. 138 f.).
- OVG Niedersachsen, 29.06.2015 - 7 ME 32/15
Betäubungsmittel; Diskothek; Gewerbeuntersagung; Interessenabwägung; Polizei; …
Die gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit ist stets unabhängig von einem etwaigen Verschulden des Gewerbetreibenden objektiv zu beurteilen (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 18.11.1993 - Bs VI 99/93 -, GewArch 1994, 294). - VG Neustadt, 06.08.2015 - 4 K 309/15
London Underground in Ludwigshafen zu Recht geschlossen
Es ist nicht erforderlich, dass in Fällen, in denen die Gaststättenräume zu sozialwidrigen Handlungen, wie etwa bei der Rauschgiftkriminalität, missbraucht werden, dem Gastwirt bewiesen werden muss, dass er Kenntnis von den betreffenden Vorgängen hatte; ausreichend ist die Feststellung einer Aufsichtspflichtverletzung (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 22. März 1991 - 14 TH 369/91 -, GewArch 1991, 311), die darauf gründet, dass er verpflichtet ist, der von ihm betriebenen Gaststätte eine Attraktivität als Treffpunkt für Drogenabhängige und Drogenhändler erst gar nicht aufkommen zu lassen bzw. nachhaltig zu nehmen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. August 1996 - 11 B 12401/96 -, GewArch 1996, 489; OVG Hamburg, Beschluss vom 18. November 1993 - OVG Bs VI 99/93 -, GewArch 1994, 294).Die Frage, ob ihn gegebenenfalls ein persönliches Verschulden an einem mangelhaften Verhalten trifft, ist ebenfalls unerheblich (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. August 1996 - 11 B 12401/96 -, GewArch 1996, 489; OVG Hamburg, Beschluss vom 18. November 1993 - OVG Bs VI 99/93 -, GewArch 1994, 294).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2019 - 4 A 2160/16 vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.1988 - 1 C 44.86 -, BVerwGE 81, 74 = juris, Rn. 26; Hamb. OVG, Beschluss vom 18.11.1993 - Bs VI 99/93 -, GewArch 1994, 294 = juris, Rn. 5, m. w. N.
- VG Saarlouis, 20.12.2004 - 1 F 23/04
Gewerberecht - Gaststätten, Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen …
Andererseits ist es nicht erforderlich, dass in Fällen, in denen die Gaststättenräume zu sozialwidrigen Handlungen, wie etwa bei der Rauschgiftkriminalität, missbraucht werden, dem Gastwirt bewiesen werden muss, dass er Kenntnis von den betreffenden Vorgängen hatte; ausreichend ist die Feststellung einer Aufsichtspflichtsverletzung (vgl. VGH Hessen, Beschluss vom 22.03.1991 - 14 TH 369/91 -, GewArch 1991, 311 ), die darauf gründet, dass er verpflichtet ist, der von ihm betriebenen Gaststätte eine Attraktivität als Treffpunkt für Drogenabhängige und Drogenhändler erst gar nicht aufkommen zu lassen bzw. nachhaltig zu nehmen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 18.11.1993 - OVG Bs VI 99/93 -, GewArch 1994, 294 : Haben die Bemühungen des Gastwirts, seine Gaststätte nicht länger als Treffpunkt für Drogenkonsumenten und Drogenhändler attraktiv zu machen , keinen Erfolg gehabt, so muss er gegebenenfalls vorübergehend die Gaststätte schließen.).